AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse zur Vorbereitung auf die AHS Matura
1. GÜLTIGKEIT UND ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Maturaschule – Institut Dr. Rampitsch (MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i; im Folgenden „Maturaschule“) angebotenen Kurse, Lehrgänge, Seminare und sonstigen Ausbildveranstaltungen, sofern sie den Kursteilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten vor oder bei Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht wurden und in den Vertrag einbezogen sind. Die angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Zulassungsprüfungen und die Reifeprüfung. Die Maturaschule verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen. Festgehalten wird, dass die externen Prüfungskommissionen nicht Teil der Maturaschule sind. Durch die Maturaschule kann keine Garantie für die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen oder die Entscheidungen der externen Prüfungskommissionen übernommen werden. An die Maturaschule gerichtete Erklärungen und Anzeigen (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. ANMELDUNG
Nach einem vorangegangenen Beratungsgespräch mit dem/der Kursteilnehmer*in wird seitens der Maturaschule ein Anmeldeformular ausgehändigt. Dieses stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Mit Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Anmeldeformulars bei der Maturaschule – sei es per E-Mail, postalisch oder durch persönliche Übergabe – gilt dieses Angebot als angenommen; der Vertrag kommt dadurch rechtswirksam zustande. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der im Vertrag vereinbarten Schulstufe und endet automatisch mit Abschluss der 8. Klasse. Ungeachtet der bisherigen Bestimmungen gilt: Verbraucher*innen können bei einer Online-Buchung gemäß § 11 FAGG von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen den Rücktritt stets in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Das Rücktrittsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen des § 18 FAGG, insbesondere dann nicht, wenn die Maturaschule mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
3. BEZAHLUNG
Nach erfolgter Anmeldung erhält der/die Kursteilnehmer*in eine Rechnung per Post oder in elektronischer Form. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin auf das Konto der MERA Bildungsholding GmbH zu entrichten. Wird eine monatliche Zahlung vereinbart, so ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der/die Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung des betreffenden Kontos. Funktioniert die vereinbarte monatliche Zahlung nicht vertragsgemäß, wird der noch aushaftende Gesamtbetrag nach der zweiten erfolglosen Einziehung in Rechnung gestellt. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsaufwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem/der Kontoinhaber*in in Rechnung gestellt. Im Fall des Zahlungsverzugs sind Verbraucher*innen verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. Darüber hinaus können nur jene zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden, die in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
4. MINDESTTEILNEHMER*INNEN-ZAHL
Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule festgelegten Mindestteilnehmer*innenzahl ab. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule das Recht vor, den Kurs absagen.
5. STORNIERUNG
Ungeachtet von einem allfälligen gesetzlichen Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 11 FAGG, das durch diese Bestimmung unberührt bleibt, gilt Folgendes: Bei Anmeldung beträgt die Stornogebühr zwischen 20. Tag und einschließlich 8. Tag vor Kursbeginn 25% der gesamten Kursgebühr (Lehrgangsgebühr) für 2 Semester. Bei einer Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Lehrgangsgebühr als Stornogebühr verrechnet. Der Kursbeginn ist das festgelegte Kursstartdatum gemäß Website, unabhängig vom konkreten Stundenplan. Bei Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn ist keine Stornogebühr fällig. Ab dem Tag des Kursbeginnes ist die Anmeldung verbindlich und eine Kündigung des Kurses seitens des/der Kursteilnehmer*in erstmals nach dem 2. Semester möglich. Bei früherer Kündigung ist die gesamte Kursgebühr/Lehrgangsgebühr für 2 Semester fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder E-Mail erfolgen. In der Folge kann dann jeweils zu Semesterende gekündigt werden, wobei die Abmeldung schriftlich erfolgen muss und bis spätestens 30.11. des Vorjahres für das Sommersemester bzw. 31.5. des Jahres für das Wintersemester im Sekretariat einlangen muss.
6. ÄNDERUNGEN
Die Maturaschule behält sich vor, Änderungen an Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, des Kursortes, der Durchführungsform oder der Kurstermine vorzunehmen, soweit diese Änderungen aus zwingenden rechtlichen Gründen oder aufgrund unvorhersehbarer, sachlich gerechtfertigter Umstände erforderlich werden (z. B. Ausfall einer Lehrkraft, unvorhergesehene Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Raumsituation).
7. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE UND HAFTUNG
Kursteilnehmer*innen bringen persönliche Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder Kursunterlagen auf eigenes Risiko mit. Die Maturaschule übernimmt keine Verwahrung oder Beaufsichtigung solcher Gegenstände. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Kursteilnehmer*innen haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Institutsordnung wird den Kursteilnehmer*innen in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht und ist einzuhalten. Die Haftung der Maturaschule für durch ihre Mitarbeiter*innen verursachte Sach- oder Vermögensschäden der Kursteilnehmer*innen wird – soweit gesetzlich zulässig – für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
8. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS
Die Maturaschule ist berechtigt, Kursteilnehmer*innen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Institutsordnung oder bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung vom weiteren Kursbesuch auszuschließen. Eine Abmahnung kann entfallen, wenn eine sofortige Entfernung zur Wahrung der Sicherheit von Personen oder zur Abwehr erheblicher Störungen des Kursbetriebs erforderlich ist.
9. DATENVERARBEITUNG
Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des/der Anmelder*in. Der Maturaschule ist es erlaubt, Daten im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
10. GEGENFORDERUNGEN
Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des/der Kursteilnehmer*in gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen.
11. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es giltösterreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung
1. GÜLTIGKEIT UND ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Maturaschule – Institut Dr. Rampitsch (MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i; im Folgenden „Maturaschule“) angebotenen Kurse, Lehrgänge, Seminare und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, sofern sie den Kursteilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten vor oder bei Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht wurden und in den Vertrag einbezogen sind.
Die angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Berufsmatura. Die Maturaschule verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen. Festgehalten wird, dass die externen Prüfungskommissionen nicht Teil der Maturaschule sind. Durch die Maturaschule kann keine Garantie für die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen oder die Entscheidungen der externen Prüfungskommissionen übernommen werden. Der/die Kursteilnehmer*in ist einverstanden, dass zwischen der Prüfschule und der Maturaschule Institut Dr. Rampitsch ausbildungsrelevante Daten wie z.B.: Noten weitergegeben werden.
An die Maturaschule gerichtete Erklärungen und Anzeigen (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. ANMELDUNG
Nach einem vorangegangenen Beratungsgespräch mit dem/der Kursteilnehmer*in wird seitens der Maturaschule ein Anmeldeformular ausgehändigt. Dieses stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Mit Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Anmeldeformulars bei der Maturaschule – sei es per E-Mail, postalisch oder durch persönliche Übergabe – gilt dieses Angebot als angenommen; der Vertrag kommt dadurch rechtswirksam zustande. Der Vertrag umfasst den gesamten gebuchten Kurs (Gesamtpaket bzw. ausgewählte Module) sowie allfällige Zusatzkosten pro gebuchter Prüfung gemäß Anmeldeformular.
Ungeachtet der bisherigen Bestimmungen gilt: Verbraucher*innen können bei einer Online-Buchung gemäß § 11 FAGG von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen den Rücktritt stets in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Das Rücktrittsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen des § 18 FAGG, insbesondere dann nicht, wenn die Maturaschule mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass für die Ablegung der Berufsreifeprüfung pro Fach eine gesonderte, gesetzliche Prüfungstaxe anfällt, die gesondert durch die Maturaschule im Namen und auf Rechnung der externen Prüfungskommission eingehoben und weitergeleitet wird oder durch die externe Prüfungskommission direkt eingehoben wird. Zuzüglich werden allfällige Zusatzkosten pro gebuchter Prüfung gesondert durch die Maturaschule gemäß Anmeldeformular oder die externe Prüfungskommission direkt vorgeschrieben. Diese Kosten fallen erst mit Anmeldung zur Prüfung an und sind nicht in der Kursgebühr inkludiert.
3. BEZAHLUNG
Nach erfolgter Anmeldung erhält der/die Kursteilnehmer*in eine Rechnung per Post oder in elektronischer Form. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin auf das Konto der MERA Bildungsholding GmbH zu entrichten. Wird eine monatliche Zahlung vereinbart, so ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der/die Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung des betreffenden Kontos. Funktioniert die vereinbarte monatliche Zahlung nicht vertragsgemäß, wird der noch aushaftende Gesamtbetrag nach der zweiten erfolglosen Einziehung in Rechnung gestellt. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsaufwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem/der Kontoinhaber*in in Rechnung gestellt. Im Fall des Zahlungsverzugs sind Verbraucher*innen verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. Darüber hinaus können nur jene zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden, die in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
4. MINDESTTEILNEHMER*INNEN-ZAHL
Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule festgelegten Mindestteilnehmer*innenzahl ab. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule das Recht vor, den Kurs abzusagen.
5. STORNIERUNG
Ungeachtet von einem allfälligen gesetzlichen Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 11 FAGG, das durch diese Bestimmung unberührt bleibt, gilt Folgendes:
Die Stornogebühr beträgt zwischen 20. Tag und einschließlich 8.Tag vor Kursbeginn 25% der gesamten Kursgebühr (Lehrgangsgebühr). Bei einer Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Lehrgangsgebühr als Stornogebühr verrechnet. Der Kursbeginn ist das festgelegte Kursstartdatum gemäß Website, unabhängig vom konkreten Stundenplan. Bei Buchung eines Gesamtpaketes gilt dabei der Kursbeginn des ersten gebuchten Moduls. Bei Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn ist keine Stornogebühr fällig. Bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns sind 100% der vereinbarten Kursgebühr fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels Briefes oder E-Mail erfolgen. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von Veranstaltungen, die sich über mehr als ein Semester strecken (z.B.: Gesamtpaket), jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu zahlen wäre. Eine Kündigung während des Lehrganges seitens des/der Kursteilnehmer*in ist nicht möglich.
6. ÄNDERUNGEN
Die Maturaschule behält sich vor, Änderungen an Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, des Kursortes, der Durchführungsform oder der Kurstermine vorzunehmen, soweit diese Änderungen aus zwingenden rechtlichen Gründen oder aufgrund unvorhersehbarer, sachlich gerechtfertigter Umstände erforderlich werden (z. B. Ausfall einer Lehrkraft, unvorhergesehene Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Raumsituation).
7. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE UND HAFTUNG
Kursteilnehmer*innen bringen persönliche Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder Kursunterlagen auf eigenes Risiko mit. Die Maturaschule übernimmt keine Verwahrung oder Beaufsichtigung solcher Gegenstände.
Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Kursteilnehmer*innen haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Institutsordnung wird den Kursteilnehmer*innen in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht und ist einzuhalten.
Die Haftung der Maturaschule für durch ihre Mitarbeiter*innen verursachte Sach- oder Vermögensschäden der Kursteilnehmer*innen wird – soweit gesetzlich zulässig – für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
8. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS
Die Maturaschule ist berechtigt, Kursteilnehmer*innen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Institutsordnung oder bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung vom weiteren Kursbesuch auszuschließen. Eine Abmahnung kann entfallen, wenn eine sofortige Entfernung zur Wahrung der Sicherheit von Personen oder zur Abwehr erheblicher Störungen des Kursbetriebs erforderlich ist.
9. DATENVERARBEITUNG
Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des/der Anmelder*in. Der Maturaschule ist es erlaubt, Daten im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
10. GEGENFORDERUNGEN
Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des/der Kursteilnehmer*in gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen.
11. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es giltösterreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zusatzkurse im Rahmen der BRP /AHS Matura Vorbereitungskurse.
1. GÜLTIGKEIT UND ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Maturaschule – Institut Dr. Rampitsch (MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i; im Folgenden „Maturaschule“) angebotenen Kurse, Lehrgänge, Seminare und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, sofern sie den Kursteilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten vor oder bei Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht wurden und in den Vertrag einbezogen sind.
Die angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Berufsmatura/AHS-Matura. Die Maturaschule verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen.
An die Maturaschule gerichtete Erklärungen und Anzeigen (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. ANMELDUNG
Nach einem vorangegangenen Beratungsgespräch mit dem/der Kursteilnehmer*in wird seitens der Maturaschule ein Anmeldeformular ausgehändigt. Dieses stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Mit Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Anmeldeformulars bei der Maturaschule – sei es per E-Mail, postalisch oder durch persönliche Übergabe – gilt dieses Angebot als angenommen; der Vertrag kommt dadurch rechtswirksam zustande.
Ungeachtet der bisherigen Bestimmungen gilt: Verbraucher*innen können bei einer Online-Buchung gemäß § 11 FAGG von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen den Rücktritt stets in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Das Rücktrittsrecht besteht nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen des § 18 FAGG, insbesondere dann nicht, wenn die Maturaschule mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
3. BEZAHLUNG
Nach erfolgter Anmeldung erhält der/die Kursteilnehmer*in eine Rechnung per Post oder in elektronischer Form. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin auf das Konto der MERA Bildungsholding GmbH zu entrichten. Im Fall des Zahlungsverzugs sind Verbraucher*innen verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. Darüber hinaus können nur jene zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden, die in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
4. MINDESTTEILNEHMER*INNEN-ZAHL
Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule festgelegten Mindestteilnehmer*innenzahl ab. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule das Recht vor, den Kurs abzusagen.
5. STORNIERUNG
Ungeachtet von einem allfälligen gesetzlichen Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 11 FAGG, das durch diese Bestimmung unberührt bleibt, gilt Folgendes: Die Stornogebühr beträgt zwischen 20. Tag und einschließlich 8.Tag vor Kursbeginn 25% der gesamten Kursgebühr (Lehrgangsgebühr). Bei einer Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Lehrgangsgebühr als Stornogebühr verrechnet. Der Kursbeginn ist das festgelegte Kursstartdatum gemäß Website, unabhängig vom konkreten Stundenplan. Bei Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn ist keine Stornogebühr fällig. Bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns sind 100% der vereinbarten Kursgebühr fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels Briefes oder E-Mail erfolgen.
Eine Kündigung während des Lehrganges seitens des/der Kursteilnehmer*in ist nicht möglich.
6. ÄNDERUNGEN
Die Maturaschule behält sich vor, Änderungen an Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, des Kursortes, der Durchführungsform oder der Kurstermine vorzunehmen, soweit diese Änderungen aus zwingenden rechtlichen Gründen oder aufgrund unvorhersehbarer, sachlich gerechtfertigter Umstände erforderlich werden (z. B. Ausfall einer Lehrkraft, unvorhergesehene Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Raumsituation).
7. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE UND HAFTUNG
Kursteilnehmer*innen bringen persönliche Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder Kursunterlagen auf eigenes Risiko mit. Die Maturaschule übernimmt keine Verwahrung oder Beaufsichtigung solcher Gegenstände. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Kursteilnehmer*innen haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Institutsordnung wird den Kursteilnehmer*innen in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht und ist einzuhalten.
Die Haftung der Maturaschule für durch ihre Mitarbeiter*innen verursachte Sach- oder Vermögensschäden der Kursteilnehmer*innen wird – soweit gesetzlich zulässig – für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
8. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS
Die Maturaschule ist berechtigt, Kursteilnehmer*innen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Institutsordnung oder bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung vom weiteren Kursbesuch auszuschließen. Eine Abmahnung kann entfallen, wenn eine sofortige Entfernung zur Wahrung der Sicherheit von Personen oder zur Abwehr erheblicher Störungen des Kursbetriebs erforderlich ist.
9. DATENVERARBEITUNG
Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des/der Anmelder*in. Der Maturaschule ist es erlaubt, Daten im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
10. GEGENFORDERUNGEN
Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des/der Kursteilnehmer*in gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen.
11. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart.