AGB

Geschäftsbedingungen Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch AHS

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der "Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch", eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i (im folgenden kurz Maturaschule genannt) abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die angebotenen Kurse dienen der Prüfungsvorbereitung auf die Zulassungsprüfungen und die Reifeprüfung. Die Maturaschule verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen.
  • Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich oder persönlich in unserem Maturaschule-Sekretariat. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens der Maturaschule. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen.
  • Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Kursbeitrag auf das Konto der Maturaschule mit dem IBAN AT542011100002842068 BIC GIBAATWWXXX bei der Erste Bank (BLZ 20111) zugunsten von der Maturaschule einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über die vorgeschriebenen Kursbeiträge auf dem Maturaschule-Konto bzw. dessen Barzahlung im Maturaschule-Sekretariat hat fristgerecht (vor Kursbeginn) zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungs- verzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten der Maturaschule entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
  • Für eine monatliche Zahlung ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung auf seinem Konto. Funktioniert die vereinbarte monatliche Zahlung nicht vertragsgemäß, wird der noch aushaftende Gesamtbetrag nach der zweiten erfolglosen Einziehung in Rechnung gestellt. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsaufwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.
  • Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem Kursteilnehmer steht seinerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Wird der Kurs seitens der Maturaschule abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer den bereits bezahlten Kursbeitrag rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die Maturaschule einzustehen hat.
  • Bei Erstanmeldung kann eine Stornierung des Vertrages bis zum 5. Schultag nach Schulbeginn/Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen und spesenfrei erfolgen. Ab dem 6. Schultag ist die Anmeldung verbindlich und eine Kündigung des Kurses seitens des Kursteilnehmers ist erstmals nach Erreichung des Lehrzieles nach 12 Monaten möglich. Bei früherer Kündigung ist die gesamte Kursgebühr/Lehrgangsgebühr für 12 Monate fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels eines eingeschriebenen Briefes, per Telefax oder e-mail erfolgen. In der Folge kann dann jeweils zu Semesterende gekündigt werden, wobei die Abmeldung schriftlich erfolgen muss und bis spätestens 15.1. des Jahres für das Sommersemester bzw. bis 15.7. des Jahres für das folgende Wintersemester im Sekretariat einlangen muss.
  • Die Maturaschule behält sich das Recht vor, den Kursbeitrag bei geänderten Verhältnissen zu erhöhen. Der neue Kursbeitrag gilt als vereinbart, wenn seitens des Kursteilnehmers/ Erziehungsberechtigten keine schriftliche Abmeldung bis spätestens 15.7. des Jahres erfolgt.
  • Die Maturaschule haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen. Die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmern in entsprechender Form mitgeteilt.
  • Bei groben Disziplinverstößen und bei wiederholten Verstößen gegen die Institutsordnung ist die Schulleitung berechtigt, den Kursteilnehmer vom weiteren Besuch des Kurses auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Refundierungsanspruch der Kurskosten.
  • Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum der Maturaschule unter dem Schutz der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Maturaschule behält sich alle diesbezüglichen Rechte vor.
  • Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders. Der Maturaschule ist es erlaubt, sie im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
  • Der Kursteilnehmer hat das Maturaschule-Sekretariat über seine abgelegten Prüfungen verlässlich zu informieren.
  • Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des Kursteilnehmers gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.

Geschäftsbedingungen Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch BRP

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i (im folgenden kurz Maturaschule genannt) abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Berufsmatura. Die Maturaschule - Dr. Rampitsch verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte und geprüfte Lehrpersonen einzusetzen und den Unterricht in der entsprechenden Qualität und im entsprechenden Ausmaß anzubieten, die für die Zielerreichung erforderlich ist. Die Maturaschule - Dr. Rampitsch bietet darüber hinaus den Studierenden eine über das Normalmaß hinausgehende entsprechende Beratung und Begleitung.
  • Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich oder persönlich in unserem Sekretariat. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens der Maturaschule Dr. Rampitsch. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen.
  • Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Kursbeitrag auf das Konto der Maturaschule mit der Nr. 02842068 bei der ERSTE Bank (BLZ 20111) zugunsten von der Maturaschule einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über die vorgeschriebenen Kursbeiträge auf das Firmenkonto bzw. dessen Barzahlung im Sekretariat hat fristgerecht (vor Kursbeginn) zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten der Maturaschule entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen. Für eine monatliche Zahlung ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung auf seinem Konto. Funktioniert die vereinbarte monatliche Zahlung nicht vertragsgemäß, wird der noch aushaftende Gesamtbetrag nach der zweiten erfolglosen Einziehung in Rechnung gestellt. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsaufwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.
  • Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule Dr. Rampitsch festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule - Dr. Rampitsch das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem Kursteilnehmer steht seinerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Wird der Kurs seitens der Maturaschule abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer den bereits bezahlten Kursbeitrag rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die Maturaschule einzustehen hat.
  • Die Stornogebühr beträgt zwischen 20. Tag und einschließlich 8. Tag vor Kursbeginn 10 % der gesamten Kursgebühr (Lehrgangsgebühr). Bei einer Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühr als Stornogebühr verrechnet. Bei Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn ist keine Stornogebühr fällig. Bei Rücktritt am Tag des Kursbeginnes ist 100 % der vereinbarten Kursgebühr fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes, per Telefax oder e-mail erfolgen. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von Veranstaltungen, die sich über mehr als ein Semester strecken (z.B. Gesamtpaket), jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu zahlen wäre. Eine Kündigung während des Lehrganges seitens des Kursteilnehmers ist nicht möglich.
  • Die Maturaschule behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen oder die faktischen Gegebenheiten, auf welchen alle Vorgaben für die Kursgestaltung beruhen, geändert haben. Das betrifft den inhaltlichen Bereich der Kurse als auch die Anzahl der Unterrichtsstunden, die Kursgebühr und die Kurstermine.
  • Die Maturaschule haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen. Die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmern in entsprechender Form mitgeteilt.
  • Ein Anspruch auf Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung besteht nur, wenn der dafür erforderliche Prozentsatz an Anwesenheit (mehr als 75 % der festgelegten Kursstunden) gegeben ist und die Kursgebühr entsprechend den Vereinbarungen zur Gänze bezahlt ist.
  • Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders. Der Maturaschule ist es erlaubt, sie im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automations- unterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
  • Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des Kursteilnehmers gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen, lassen aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.
  • Der/Die Kursteilnehmer/in ist einverstanden, dass zwischen der Prüfschule und der Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch ausbildungsrelevante Daten wie z.B. Noten weitergegeben werden.
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