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Maturaschule - Bildungsprämie

Kursteilnehmer*innen, die im Rahmen des 1. Prüfungsantritts ihre Maturaprüfungen erfolgreich absolvieren, bekommen von uns als Belohnung unsere Maturaschule-Bildungsprämie im Wert von € 500.

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Voraussetzungen

Bedingungen der Maturaschule-Bildungsprämie:

1. Voraussetzungen für das Entstehen der Maturaschule-Bildungsprämie sind:

   a. Der/die umseitig genannteTeilnehmer*in muss an allen Abschlussprüfungen im Rahmen des 1. Prüfungsantritts teilnehmen und diese bestehen. Der Notendurchschnitt darf nicht schlechter als 2,0 sein. 
   b. Der/die Teilnehmer*in muss an mindestens 95% der für seinen/ihren angemeldeten Kurs angebotenen Unterrichtseinheiten teilnehmen.
   c. Der/die Teilnehmer*in muss sämtliche Kursgebühren vereinbarungsgemäß beglichen haben.
   d. Die Maturaschule-Bildungsprämie gilt nur bei Buchung eines Gesamtpakets, nicht bei Einzelfach- bzw. Modulbuchung und nur bei der Buchung von mindestens 2 Semestern.

2. Mit der Maturaschule-Bildungsprämie erhält der/die Teilnehmer*in, bei Erfüllung der Voraussetzungen, den am Gutschein genannten Wert rückerstattet. Der/die Teilnehmer*in muss seinen/ihren Anspruch auf die Maturaschule- Bildungsprämie bis zum umseitig genannten Einlöszeitpunkt schriftlich geltend machen. Ansonsten verfällt der Anspruch.

3. Der Wert der Maturaschule-Bildungsprämie kann nicht in bar ausgezahlt werden. Die Maturaschule-Bildungsprämie kann nur von der umseitig genannten Person eingelöst werden und ist daher nicht übertragbar.

Maturaschule - Erfolgsversprechen

Sollte es bei den Maturaprüfungen wider Erwarten nicht klappen, sind wir für dich da: Du darfst das negative Fach (BRP) bzw. die 8. Klasse (AHS), wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kostenlos wiederholen.

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Voraussetzungen

Bedingungen des Maturaschule-Erfolgsversprechens

1. Voraussetzungen für das Entstehen des Erfolgsversprechens der Maturaschule sind:

   a. Der/die umseitig genannteTeilnehmer*in muss mindestens an 97% der für seinen/ihren angemeldeten Kurs angebotenen Unterrichtseinheiten teilnehmen.
   b. Der/die Teilnehmer*in muss sämtliche Kursgebühren vereinbarungsgemäß beglichen haben.
   c. Der/die Teilnehmer*in tritt zu allen Abschlussprüfungen im Rahmen des 1. Prüfungsantritts direkt nach dem Kursbesuch an.
   d. Das Maturaschule-Erfolgsversprechen gilt nur bei Buchung eines Gesamtpakets, nicht bei Einzelfach- bzw. Modulbuchung und nur bei der Buchung von mindestens 2 Semestern.

2. Berufsreifeprüfung: Erfüllt der/die Teilnehmer*in die vorbenannten Bedingungen, so ist er/sie berechtigt, den Kurs der negativ beurteilten Fächer einmal kostenlos zu wiederholen. AHS-Matura: Erfüllt der/die Teilnehmer*in die vorbenannten Bedingungen, so ist er/sie berechtigt, die 8. Klasse einmal kostenlos zu wiederholen.

Eine Wiederholung muss sich unmittelbar an den besuchten Kurs anschließen, d.h. der/die Teilnehmer*in muss zum nächsten möglichen Kursstart einsteigen. Der/die Teilnehmer*in muss seinen/ihren Anspruch auf Wiederholung bis zum umseitig genannten Einlöszeitpunkt geltend machen. Ansonsten verfällt der Anspruch. Eine Wiederholung ist nur möglich, sofern ein entsprechender Kurs zustande kommt und ein Platz frei ist.

3. Eine Übertragung auf eine andere Person, eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt oder eine Auszahlung sind nicht möglich.

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