AGB

Geschäftsbedingungen Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch AHS

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der "Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch", eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i (im folgenden kurz Maturaschule genannt) abgehaltenen Kurse und werden von der Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die angebotenen Kurse dienen der Prüfungsvorbereitung auf die Zulassungsprüfungen und die Reifeprüfung. Die Maturaschule verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen.
  • Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich oder persönlich in unserem Maturaschule-Sekretariat. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens der Maturaschule. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen.
  • Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Kursbeitrag auf das Konto der Maturaschule mit dem IBAN: AT542011100002842068, BIC: GIBAATWWXXXzugunsten von der Maturaschule einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über die vorgeschriebenen Kursbeiträge auf dem Maturaschule-Konto bzw. dessen Barzahlung im Maturaschule-Sekretariat hat fristgerecht (vor Kursbeginn) zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungs- verzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten der Maturaschule entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigte, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
  • Für eine monatliche Zahlung ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der/die Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung auf seinem Konto. Funktioniert die vereinbarte monatliche Zahlung nicht vertragsgemäß, wird der noch aushaftende Gesamtbetrag nach der zweiten erfolglosen Einziehung in Rechnung gestellt. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsaufwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem/der Kontoinhaber*in in Rechnung gestellt.
  • Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule festgelegten Mindestteilnehmer*innenzahl ab. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem/Der Kursteilnehmer*in steht seiner/ihrerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Wird der Kurs seitens der Maturaschule abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der/die Kursteilnehmer*in den bereits bezahlten Kursbeitrag rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des/der Kursteilnehmer*in bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die Maturaschule einzustehen hat.
  • Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form übersandt werden.
  •  Die Anmeldung startet mit der in diesem Vertrag vereinbarten Schulstufe und endet automatisch nach der 8. Klasse. Bei Erstanmeldung beträgt die Stornogebühr zwischen 20. Tag und einschließlich 8. Tag vor Kursbeginn 25% der gesamten Kursgebühr (Lehrgangsgebühr) für 2 Semester. Bei einer Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Lehrgangsgebühr als Stornogebühr verrechnet. Der Kursbeginn ist das festgelegte Kursstartdatum gemäß Website, unabhängig vom konkreten Stundenplan. Bei Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn ist keine Stornogebühr fällig. Ab dem Tag des Kursbeginnes ist die Anmeldung verbindlich und eine Kündigung des Kurses seitens des/der Kursteilnehmer*in erstmals nach dem 2. Semester möglich. Bei früherer Kündigung ist die gesamte Kursgebühr/Lehrgangsgebühr für 2 Semester fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder E-Mail erfolgen. In der Folge kann dann jeweils zu Semesterende gekündigt werden, wobei die Abmeldung schriftlich erfolgen muss und bis spätestens 30.11. des Vorjahres für das Sommersemester bzw. 31.5. des Jahres für das Wintersemester im Sekretariat einlangen muss.
  • Die Maturaschule behält sich das Recht vor, inhaltliche und organisatorische Änderungen der Kurse vor zunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, Vorgaben oder die faktischen Gegebenheiten, auf welchen die Kursgestaltung beruht, geändert haben. Das betrifft den inhaltlichen Bereich der Kurse, die Anzahl der Unterrichtsstunden sowie die Kurstermine.
  • Die Maturaschule haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen. Die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmer*innen in entsprechender Form mitgeteilt.
  • Bei groben Disziplinverstößen und bei wiederholten Verstößen gegen die Institutsordnung ist die Schulleitung berechtigt, den/die Kursteilnehmer*in vom weiteren Besuch des Kurses auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Refundierungsanspruch der Kurskosten.
  • Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des/der Anmelder*in. Der Maturaschule ist es erlaubt, sie im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
  • Festgehalten wird, dass die externen Prüfungskommissionen nicht Teil der Maturaschule sind. Durch die Maturaschule kann keine Garantie für die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen oder die Entscheidungen der externen Prüfungskommissionen übernommen werden.
  • Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des/der Kursteilnehmer*in gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.

Geschäftsbedingungen Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch BRP

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der Maturaschule Institut Dr. Rampitsch, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i (im folgenden kurz Maturaschule genannt) abgehaltenen Kurse und werden von der Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Berufsmatura. Die Maturaschule Dr. Rampitsch verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte und geprüfte Lehrpersonen einzusetzen und den Unterricht in der entsprechenden Qualität und im entsprechenden Ausmaß anzubieten, die für die Zielerreichung erforderlich sind. Die Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch bietet darüber hinaus den Studierenden eine über das Normalmaß hinausgehende entsprechende Beratung und Begleitung.
  • Die Kursanmeldung erfolgt schriftlich und persönlich in unserem Sekretariat. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens der Maturaschule Dr. Rampitsch. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen.
  • Der Kursbeitrag ist mit Rechnungslegung auf das Konto der Maturaschule bei der ERSTE Bank (IBAN: AT542011100002842068, BIC: GIBAATWWXXX) einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über die vorgeschriebenen Kursbeiträge auf das Firmenkonto hat fristgerecht (vor Kursbeginn) zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten der Maturaschule entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigte, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen. Für eine monatliche Zahlung ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der/die Kursteilnehmer*in/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung auf seinem/ihrem Konto. Funktioniert die vereinbarte monatliche Zahlung nicht vertragsgemäß, wird der noch aushaftende Gesamtbetrag nach der zweiten erfolglosen Einziehung in Rechnung gestellt. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsaufwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem/der Kontoinhaber*in in Rechnung gestellt.
  • Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule – Institut Dr. Rampitsch fest-gelegten Mindestteilnehmer*innenzahl ab. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl  nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule Dr. Rampitsch das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem/Der Kursteilnehmer*in steht seiner/ihrerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmer*innenzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Wird der Kurs seitens der Maturaschule abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der/die Kursteilnehmer*in den bereits bezahlten Kursbeitrag rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des/der Kursteilnehmer*in bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die Maturaschule einzustehen hat.
  • Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form übersandt werden.
  • Die Stornogebühr beträgt zwischen 20. Tag und einschließlich 8.Tag vor Kursbeginn 25% der gesamten Kursgebühr (Lehrgangsgebühr). Bei einer Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Lehrgangsgebühr als Stornogebühr verrechnet. Der Kursbeginn ist das festgelegte Kursstartdatum gemäß Website, unabhängig vom konkreten Stundenplan. Bei Buchung eines Gesamtpaketes gilt dabei der Kursbeginn des ersten gebuchten Moduls. Bei Stornierung bis 21 Tage vor Kursbeginn ist keine Stornogebühr fällig. Bei Rücktritt am Tag des Kursbeginnes ist 100% der vereinbarten Kursgebühr fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder E-Mail erfolgen. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von Veranstaltungen, die sich über mehr als ein Semester strecken (z.B.: Gesamtpaket), jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu zahlen wäre. Eine Kündigung während des Lehrganges seitens des/der Kursteilnehmer*in ist nicht möglich.
  • Die Maturaschule behält sich das Recht vor, inhaltliche und organisatorische Änderungen der Kurse vor zunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, Vorgaben oder die faktischen Gegebenheiten, auf welchen die Kursgestaltung beruht, geändert haben. Das betrifft den inhaltlichen Bereich der Kurse, die Anzahl der Unterrichtsstunden sowie die Kurstermine.
  • Die Maturaschule haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmer*innen in entsprechender Form mitgeteilt.
  • Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des/der Anmelder*in. Der Maturaschule ist es erlaubt, sie im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
  • Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des/der Kursteilnehmer*in gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen, lassen aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.
  • Festgehalten wird, dass die externen Prüfungskommissionen nicht Teil der Maturaschule sind. Durch die Maturaschule kann keine Garantie für die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen oder die Entscheidungen der externen Prüfungskommissionen übernommen werden. Der/die Kursteilnehmer*in ist einverstanden, dass zwischen der Prüfschule und der Maturaschule Institut Dr. Rampitsch ausbildungsrelevante Daten wie z.B.: Noten weitergegeben werden.
  • Die angebotenen Kurse bereiten inhaltlich auf die jeweils geplanten und zu Kursbeginn kommunizierten Prüfungstermine vor. Die Maturaschule – Institut Dr. Rampitsch holt Informationen über die zu diesem Termin prüfungsrelevanten Themengebiete ein und behandelt diese im Unterricht. Tritt der/die Kursteilnehmer*in zu einem anderen Prüfungstermin zur Prüfung an, liegt es in seiner/ihrer Verantwortung sich bzgl. des aktuellen Prüfungsstoffes bei der Maturaschule zu informieren.

Geschäftsbedingungen Maturaschule - Institut Dr. Rampitsch für Zusatzkurse AHS und BRP

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der Maturaschule Institut Dr. Rampitsch, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter MERA Bildungsholding GmbH, FN 295925i (im folgenden kurz
    Maturaschule genannt) abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Berufsmatura, sowie der AHS Matura. Die Maturaschule Dr. Rampitsch verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch
    geschulte und geprüfte Lehrpersonen einzusetzen und den Unterricht in der entsprechenden Qualität und im entsprechenden Ausmaß anzubieten, die für die Zielerreichung erforderlich ist. Die Maturaschule bietet darüber hinaus den Studierenden eine über das Normalmaß hinausgehende entsprechende Beratung und Begleitung.
  • Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich oder persönlich in unserem Sekretariat. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens der Maturaschule Dr. Rampitsch. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen.
  • Der Kursbeitrag ist mit Rechnungslegung auf das Konto der Maturaschule bei der Erste Bank (IBAN:AT542011100002842068, BIC: GIBAATWWXXX) zugunsten von der Maturaschule einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über die vorgeschriebenen Kursbeiträge auf das Firmenkonto hat fristgerecht (vor Kursbeginn) zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten der Maturaschule entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen. Für eine monatliche Zahlung ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung auf seinem Konto. Funktioniert die vereinbarte monatliche Zahlung nicht vertragsgemäß, wird der noch aushaftende Gesamtbetrag nach der zweiten erfolglosen Einziehung in Rechnung gestellt. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsaufwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.
  • Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form übersandt werden.
  • Die Abhaltung der Maturakurse hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule Dr. Rampitsch festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Wird die Mindestteilneh-merzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule Dr. Rampitsch das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem Kursteilnehmer steht seinerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Wird der Kurs seitens der Maturaschule abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer den bereits bezahlten Kursbeitrag rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die Maturaschule einzustehen hat.
  • Die Stornogebühr bis zu einer Woche vor Kursantritt beträgt 50% der Lehrgangsgebühr. Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn sind 100% der vereinbarten Kursgebühr fällig. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung während des Lehrganges seitens des Kursteilnehmers ist nicht möglich.
  • Die Maturaschule behält sich das Recht vor, inhaltliche und organisatorische Änderungen der Kurse vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, Vorgaben oder die fak tischen Gegebenheiten, auf welchen die Kursgestaltung beruht, geändert haben. Das betrifft den inhaltlichen Bereich der Kurse, die Anzahl der Unterrichtsstunden sowie die Kurstermine.
  • Die Maturaschule haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen. Die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmern in entsprechender Form mitgeteilt.
  • Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders. Der Maturaschule ist es erlaubt, sie im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt zu verarbeiten und zu nutzen.
  • Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des Kursteilnehmers gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen, lassen aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.
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