Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der "Maturaschule-Institut Dr. Rampitsch" in Innsbruck (Inhaber Herr Mag. Reinhard Tschaikner; im folgenden kurz Maturaschule genannt) abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Kursanmeldungen, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die angebotenen Kurse dienen der Prüfungsvorbereitung. Die Maturaschule verpflichtet sich, fachlich und pädagogisch geschulte Lehrpersonen einzusetzen.
Die Kursanmeldung erfolgt entweder schriftlich oder persönlich in unserem Maturaschule-Sekretariat. Zur Annahme der Kursanmeldung bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens der Maturaschule. Die Anmeldung gilt bei Einlangen als zugegangen.
Mit der Anmeldung ist gleichzeitig der Kursbeitrag bar im Sekretariat der Maturaschule bzw. durch Überweisung auf das Konto der Maturaschule mit der Nr. 207076 bei der Tiroler Sparkasse (BLZ 20503) zugunsten von der Maturaschule einzuzahlen. Das Einlangen der Gutschrift über die vorgeschriebenen Kursbeiträge auf dem Maturaschule-Konto bzw. dessen Barzahlung im Maturaschule-Sekretariat hat fristgerecht (vor Kursbeginn) zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den Kreditkosten der Maturaschule entsprechen, jedoch zumindest 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit Hinzurechnung von einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
Für eine monatliche Zahlung ist der Abschluss eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall sorgt der Kursteilnehmer/Erziehungsberechtigte für die erforderliche Deckung auf seinem Konto. Etwaige Bankspesen und der Verwaltungsausfwand, die aus der nicht möglich gewordenen Abbuchung entstanden sind, werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.
Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens der Maturaschule festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die Maturaschule das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dem Kursteilnehmer steht seinerseits das Recht zu, den Kurs durch eine entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung des Kursumfanges zu sichern. Kommt es weder zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl noch zur Leistung einer Aufzahlung, so gilt sinngemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Überschreitung der von der Maturaschule festgelegten maximalen Kursteilnehmerzahl wird der Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung samt der Bezahlung des gesamten Kursbeitrages zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung herangezogen.
Wird der Kurs seitens der Maturaschule abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer auf schriftlichen Antrag den bereits bezahlten Kursbeitrag rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die Maturaschule einzustehen hat.
Die Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr beträgt bis 7 Tage vor Kursbeginn 15 % der gesamten Kursgebühr (Lehrgangsgebühr). Bei einer Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn werden 4 Monatsraten als Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr verrechnet. In jedem Fall muß die Stornierung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes, per Telefax oder e-mail erfolgen.
Eine Kündigung während des Kurses seitens des Kursteilnehmers ist vor Erreichung des Lehrzieles erstmals nach 12 Monaten möglich. In der Folge kann dann jeweils zu Semesterende gekündigt werden, wobei die schriftliche Abmeldung bis spätestens 6 Wochen vor Semesterende im Sekretariat der Maturaschule einlangen muss.
Die Maturaschule behält sich das Recht vor, den Kursbeitrag bei geänderten Verhältnissen zu erhöhen. Der neue Kursbeitrag gilt als vereinbart, wenn seitens des Kursteilnehmers/Erziehungsberechtigten keine schriftliche Abmeldung bis spätestens 6 Wochen vor Semesterende erfolgt.
Die Maturaschule haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen. Die Kurs- und Institutsleitung haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen gegen die Institutsordnung bzw. gegen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen entstehen. Die Institutsordnung wird den Teilnehmern in entsprechender Form mitgeteilt.
Bei groben Disziplinverstößen und bei wiederholten Verstößen gegen die Institutsordnung ist die Kursleitung berechtigt, den Kursteilnehmer vom weiteren Besuch des Kurses auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Refundierungsanspruch der Kurskosten.
Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum der Maturaschule unter dem Schutz der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Maturaschule behält sich alle diesbezüglichen Rechte vor.
Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie von der Maturaschule im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden.
Der Kursteilnehmer hat das Maturaschule-Sekretariat über seine abgelegten Prüfungen verläßlich zu informieren.
Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme, noch wurden sie gerichtlich festgestellt bzw. wurden seitens der Maturaschule anerkannt, so wird das Recht sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Aufrechnung von Forderungen des Kursteilnehmers gegenüber der Maturaschule ausgeschlossen. Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht.
